Die
wichtigsten Inhalte des Heilmittelkataloges
in Kraft getreten am 1. Juli 2004
Gliederung
Der
Heilmittelkatalog/ Maßnahmen der Ergotherapie ist in 3
Krankheitsbereiche gegliedert:
1.
Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
2. Erkrankungen des Nervensystems
3. psychische Störungen
Diese 3
Bereiche sind wiederum in 16 Diagnosegruppen unterteilt. Jeder
Diagnosegruppe wird eine individuelle Gesamtverordnungsmenge
zugeordnet. Jede Diagnosegruppe wird mit einem Indikationszeichen
verschlüsselt, das auf dem Rezept vermerkt werden muss (z.B. EN1
für Erkrankungen des Nervensystems).
Regelfall
Ein Regelfall
besteht aus Erst- und Folgeverordnungen bis zum
Erreichen der Gesamtverordnungsmenge. Die
Gesamtverordnungsmenge ist im Heilmittelkatalog für jede
Diagnosegruppe gesondert festgelegt. Beispielsweise
Diagnoseschlüssel EN1 - Gesamtverordnungsmenge des Regelfalles
bis zu 60 Einheiten. Ist ein Regelfall zu Ende, muss eine
Therapieunterbrechnung von mindestens 12 Wochen stattfinden, bevor ein
neuer Regelfall bei gleicher Diagnose entsteht. Längerfristige
Behandlungen sind aber möglich.
Verordnungen außerhalb des Regelfalles
Wenn der Arzt
eine kontinuierliche Weiterbehandlung über die
Gesamtverordnungsmenge hinaus befürwortet (z.B. bei
chronischen Krankheiten, Schlaganfall, Entwicklungsstörungen
im Kindesalter usw.), kann er auch außerhalb des Regelfalles
weitere Folgerezepte ausstellen. Diese Rezepte müssen vom Arzt
begründet werden und den Krankenkassen zur Genehmigung
vorgelegt werden.
Genehmigung von Verordnungen außerhalb
des Regelfalles
Das Rezept
wird im Original bei der Krankenkasse eingereicht und geprüft.
Während dieser Prüfungsphase kann der Therapeut mit
der Weiterbehandlung fortfahren. Sollte die Kasse ablehnen, werden die
bis dahin stattgefundenen Einheiten erstattet. Die Einreichung des
Rezeptes bei der Krankenkasse sollte durch den Patienten erfolgen, der
Therapeut kann dem Patienten diese Arbeit aber auch abnehmen, wenn er
dazu autorisiert wird. Wenn die Kasse die Verordnung
außerhalb des Regelfalles ablehnt, kann der Patient gegen
diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Einige Kassen haben auf dieses
Genehmigungsverfahren verzichtet.
Anzahl der Behandlungseinheiten pro Rezept
Pro Rezept
können im Regelfall maximal 10 Behandlungseinheiten
verordnet werden. Eine Ausnahme stellt die Diagnosegruppe SB4
( Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems mit
prognostisch kurzem Behandlungsbedarf) dar, bei der die
Gesamtverordnungsmenge 6 Behandlungseinheiten
beträgt.
Verordnungsblatt (Rezeptformular)
Um
Ergotherapie zu verordnen, wird das Verordnungsformular "18"
für Maßnahmen der Ergotherapie benutzt. Es besteht
aus einem Blatt in A5-Größe.
Weitere Informationen zum Formular
Mitglied im deutschen
Verband der Ergotherapeuten
e.V.
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