Informationen zur Verordnung von Ergotherapie
nach dem Richtlinientext in Neufassung,
zum 1. Juli 2004 in Kraft getreten
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Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören 1.
motorisch-funktionelle Behandlung 2.
sensomotorisch-perzeptive Behandlung 3.
Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung 4.
psychisch-funktionelle Behandlung
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Hinweise zum
Verordnungsvordruck |
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So
sieht der Vordruck (das "Rezept") aus: |
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Der Verordnungsvordruck (Ergotherapie Muster 18)
mit hellgrünem Untergrund besteht aus einem Blatt, was dem Patienten
ausgefüllt ausgehändigt wird.
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Die ärztlichen Eintragungen auf dem
Rezept-Formular für das verordnete Heilmittel und die Diagnose mit
Leitsymptomatik haben für den Ergotherapeuten und auch für den Patienten
einen hohen Informationswert. Die Bereiche im unten abgebildeten Vordruck
enthalten folgende Informationen: |
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1. |
Hier werden die Patienten-Daten, der Name
und die Nummer der Krankenversicherung, die Arzt-Nr. und das Verordnungsdatum
eingetragen. |
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2. |
Ankreuzfeld EWR/CH |
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3. |
Verordnung nach Maßgabe des Heilmittelkataloges
(Regelfall) |
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4. |
Verordnungen außerhalb des Regelfalles |
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5. |
Gruppentherapie |
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6. |
Behandlungsbeginn spätestens am |
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7. |
Hausbesuch |
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8. |
Therapiebericht |
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9. |
Verordnungsmenge |
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10. |
Heilmittel |
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12. |
Anzahl pro Woche/ Therapiefrequenz |
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13. |
NEU! Indikationsschlüssel |
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14. |
Diagnose und Leitsymptomatik, Befunde |
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15. |
Spezifizierung der Therapieziele |
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16. |
medizinische Begründung bei Verordnungen
außerhalb des Regelfalles |